17. Juni 2008
Beim sog. Kleingedruckten wie Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder Verkaufsbedingungen ist allgemein bekannt, dass es sich hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des AGB-Rechtes handelt. Doch was gilt für Ihre Regelungen aus Ihren Rahmenverträgen oder Ihren Verhandlungsprotokollen? Handelt es sich hierbei auch um Allgemeine Geschäftsbedingungen? In wie weit kann der Lieferant in solchen Verträgen seine Haftung wirksam ausschließen oder begrenzen? Wann werden Einkaufsbedingungen / Verkaufsbedingungen überhaupt Vertragsbestandteil?