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Wirksame Schadenspauschalierungsklausel in Gebrauchtwagenkaufverträgen gegenüber Verbrauchern

15. August 2011

Der BGH hat mit Urteil vom 14.04.2010 entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines KFZ-Händlers, die den Gebrauchtwagenkäufer für den Fall der Nichtabnahme zu einem pauschalen Schadensersatz von 10% des Kaufpreises verpflichtet, wenn nicht der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist, wirksam ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Klausel auch dem Verbraucher den Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

Die Entscheidung des BGH können Sie abrufen unter www.bundesgerichtshof.de, dort unter Entscheidungen unter Angabe des Aktenzeichens VIII ZR 123/09.